Kooperation mit dem Jugendamt


Bedeutung Kindertagespflege

1.6.2.11 Rheinland-Pfalz

Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Die Kindertagespflege ist als familiennahe und flexible Betreuungsform ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkonzeption des Landes zum Ausbau der frühen Förderung und damit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein Ziel ist es daher, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in deren originärer Zuständigkeit die Kindertagespflege liegt, bei der qualitativen Weiterentwicklung des Angebots in der Kindertagespflege zu unterstützen. Eltern, die sich entscheiden, ihr Kind einer Tagespflegeperson anzuvertrauen, sollen die Gewissheit haben, dass ihr Kind auch unter pädagogischen Gesichtspunkten gut aufgehoben ist. Deshalb hat das Land bereits im Juli 2005 ein Förderprogramm zur "Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz" gestartet, das im Januar 2011 mit einem Förderprogramm zur "Fortbildung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz" ergänzt wurde.
Seit dem 1. Oktober 2017 fördert das Land die Qualifizierung von Tagespflegepersonen auf der Grundlage des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die Landesförderung wird über die Verwaltungsvorschrift „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ des Ministeriums für Bildung geregelt.

Mit diesem Angebot unterstützt das Land die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihrer Aufgabe, geeignete Tagespflegepersonen zu vermitteln und deren Qualifikation zu ermöglichen. Zudem wird die Qualität in der Kindertagespflege landesweit nachhaltig gestärkt.

Weitere Maßnahmen

Um dauerhaft das hohe Niveau der Qualifizierungsmaßnahmen zu gewährleisten, wird der Informations- und Erfahrungsaustausch der kommunalen Fachdienste der Kindertagespflege durch Veranstaltungen des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz unterstützt.



Kooperation und Bezuschussung

Da ich die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolviert habe und eine Pflegeerlaubnis von dem Jugendamt Alzey-Worms erhalten habe, können Eltern dort einen Antrag auf anteilige Kostenübernahme stellen. 








Quelle
https://www.handbuch-kindertagespflege.de/1-wegweiser/16-ziele-der-politik/162-die-politik-der-bundeslaender/16211-rheinland-pfalz/