Allgemeine Infos zum Zusammenschluss zweier Kindertagespflegepersonen in RLP

... und wie sie bei uns umgesetzt wird


-Beide Kindertagespflegepersonen arbeiten jeweils  weiterhin als freiberuflich selbstständige und teilen sich lediglich die Räumlichkeiten. 

-Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder und ihre eigenen Verträge mit den jeweiligen Familien. Das bedeudet die Verträge sind Personenbezogen. 

-Die Aufsichtspflicht der jeweiligen  Kinder liegt bei der Kindertagespflegeperson, mit der der Betreungsvertrag abgeschlossen wurde. 

-Rahmenbedingungen, so wie Urlaubstage, Öffnungszeiten oder Konzeption können getrennt von einander abgestimmt werden.