Allgemeine Infos zum Zusammenschluss zweier Kindertagespflegepersonen in RLP
... und wie sie bei uns umgesetzt wird
-Beide Kindertagespflegepersonen arbeiten jeweils weiterhin als freiberuflich selbstständige und teilen sich lediglich die Räumlichkeiten.
-Jede Kindertagespflegeperson hat eine eigene Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kinder und ihre eigenen Verträge mit den jeweiligen Familien. Das bedeudet die Verträge sind Personenbezogen.
-Die Aufsichtspflicht der jeweiligen Kinder liegt bei der Kindertagespflegeperson, mit der der Betreungsvertrag abgeschlossen wurde.
-Rahmenbedingungen, so wie Urlaubstage, Öffnungszeiten oder Konzeption können getrennt von einander abgestimmt werden.